Teichordnung

  • Das Anfüttern jeglicher Art in allen Teichen ist verboten
  • Angeln mit Drilling, Blinkern und Wobbler ist verboten
  • Die Schnur und das Vorfach jeder Rute muss eine ausreichende Festigkeit besitzen, damit jeder Fisch sicher und waidgerecht gelandet werden kann.
  • Der Fisch ist danach waidgerecht durch Abschlagen zu betäuben und durch Abstechen zu töten.
  • Fische mit dem Kescher zu fangen ist verboten.
  • Ein Wechsel zwischen den Teichen ist nicht gestattet.
  • Seit einigen Jahren ist es allgemein untersagt, mit lebenden Köderfischen zu angeln.
  • Geangelt wird nur mit Naturködern, Teigmischungen oder Silikon-Ködern.
  • Fliegenruten – Angeln sind bei uns an den Teichen nicht erlaubt.
  • Jeder Angler der Angelruten bedient, muss im Besitz einer eigenen dafür gültigen Angelerlaubniskarte sein.
  • Nach Ablauf der Angelzeit ist die Angelberechtigung erloschen oder beim Geschäftsführer zu erneuern.
  • Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung sofort die Anlage verlassen, wenn
  •    bei ihm Regelverstöße   festgestellt werden und er durch sein Verhalten ein friedliches 
  •    Miteinander unter den Anglern erheblich stört.
  • – Bitte keine Schnur und Haken am Wasser „vergessen“
  • – Nehmt Rücksicht auf die am Wasser lebenden Tieren.

Petri heil wünscht euch

Mathias Mehren